AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Angebot und Abschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge und Absprachen werden für den Verkäufer erst durch seine schriftliche Bestätigung verbindlich.


§ 2 Preise

Die Preise verstehen sich ohne Warenumschließung und – sofern nichts anderes vereinbart – ab Werk frei auf LKW verladen oder frei Bahnstation des Verkäufers. Die Preisbildung erfolgt in Euro zu den am Tage der Leistung gültigen Preisen.


§ 3 Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Empfängers unversichert. Auf Wunsch wird durch den Verkäufer eine Transportversicherung abgeschlossen, deren Selbstkosten zu Käufers Lasten gehen. Wird die Ware durch eigene Fahrzeuge des Verkäufers frei Haus übermittelt, so übernimmt der Verkäufer die Haftung für die Transportschäden, soweit die eigene Beförderung schuldhaft Schaden verursacht. Für Witterungsschäden haftet der Verkäufer in keinem Falle.


§ 4 Verpackung

Für das mitgelieferte Leergut wie Kisten, Flaschen, Gestelle, Gitterboxen, Glasballone, Kanister usw., das unser Eigentum bleibt, wird ein Pfand erhoben in Höhe der ungefähren Wiederbeschaffungskosten. Leergut wird zusammen mit der Ware verrechnet, und wenn es innerhalb 90 Tagen nach Lieferung frachtfrei und in einwandfreiem Zustand beim Verkäufer eingeht, erfolgt ungekürzte Gutschrift oder Rückzahlung des Pfandbetrages. Nach Ablauf der Rückgabefrist erlischt das Rückgaberecht des Käufers.


§ 5 Lieferung

Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb 14 Tagen nach Auftragsbestätigung. Einflüsse höherer Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, ferner Betriebsstörungen und sonstige unabwendbare Ereignisse, welche die Fabrikation oder die Abfüllung verhindern, berechtigen den Verkäufer, ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung zurückzutreten. Ist der Verkäufer mit der Auslieferung in Verzug geraten, so muss ihm eine Nachfrist bis zu 3 Wochen eingeräumt werden.


§ 6 Zahlung

Die Rechnungs-Endbeträge für verkaufsfertige Abfüllungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug direkt an uns zu bezahlen. Das mitverrechnete Leergut ist auch dann mitzubezahlen, wenn vereinbart oder beabsichtigt ist, dasselbe zurückgegeben. Für Bezahlungen, innerhalb 7 Tagen nach Lieferung beim Verkäufer eingehend, werden vom Verkäufer 2% Skonto aus dem Warenwert (ausgenommen Leergut) gewährt, vorausgesetzt, dass das Kontokorrent- und das Leergutkonto im Übrigen ausgeglichen sind.


§ 7 Qualität/Menge/Gewicht

Für verkaufsfertige Ware gelten, wenn anders nichts schriftlich festgelegt wurde, die in den Normativbestimmungen bzw. im Handelsklassengesetz festgelegten Qualitäten, Mindestfüllungen und Toleranz.


§ 8 Beanstandungen

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie für verkaufsfertige Flaschenware – für Lohnmost innerhalb eines Jahres, für Handelsware innerhalb 30 Tagen – nach Empfang dem Verkäufer schriftlich zur Kenntnis gegeben werden. Für offene Ware muss die Beanstandung vor Entleerung sofort (spätestens 3 Stunden nach Empfang) telegraphisch geltend gemacht werden.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die Sie auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns stets als Hersteller, ohne uns jedoch zu verpflichten. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Vereinbarung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.


§ 10 Lohnwareregelung

Für Lohnware ist die Geschäftszeit jährlich von 1. September bis 30. Dezember festgesetzt (Änderung vorbehalten). Dies gilt auch für unsere Annahmestellen. Kisten und Flaschen werden nur in Verbindung mit dem gültigen Pfandbeleg/Rechnung ausbezahlt. Bei Verlust des Beleges wird der Pfandeinsatz gutgeschrieben. Diese Regelung gilt auch für Flaschen und Kisten, die in der Zeit von Januar bis September zurückgegeben werden. Der Pfandbetrag kann nur innerhalb der genannten Geschäftszeit für Lohnware, mit Vorlage des jeweiligen Beleges, geltend gemacht werden.


§ 11 Annahmestellen

Die jeweiligen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für unsere Annahmestellen.


§ 12 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 09151 Hersbruck, soweit gesetzlich zwingend nicht anderes vorgeschrieben worden ist.